Autor: Benno
bookmark_borderDie Sozialisten
bookmark_borderRentenumwandlungssatz BVG
Publiziert am 6.2.2011 von Benno
Der Rentenumwandlungssatz für die Obligatorische Berufliche Vorsorge muss gesenkt werden. Er ist zur Zeit auf 6,8 und soll sukzessive auf 6,4 gesenkt werden (Jährliche Rentenhöhe in % des Kapitals im Alter 65). Die Senkung ist notwendig, weil die Lebenserwartung zugenommen hat. Wer schon etwas von Zinseszins- und Rentenrechnung, und Wahrscheinlichkeiten (hier Erlebens-/Todesfallwahrscheinlichkeiten) gehört hat, sollte nachvollziehen können, dass wenn die Leute im Durchschnitt länger leben das mit 65 vorhandene Kapital über eine längere Zeit zur Zahlung der Renten reichen muss, also der Rentenumwandlungssatz tiefer angesetzt werden muss.
Das Problem ist nun, dass alle Renten bis ans Lebensende garantiert sind. Damit das Kapital trotzdem bis ans Lebensende reicht, könnte natürlich versucht werden, einen höheren Ertrag auf dem vorhandenen Kapital zu erwirtschaften, es z.B. spekulativer anzulegen. Zu was dies führt, haben wir ja in den letzten Jahren nun erfahren. Wenn der Rentenumandlungssatz nicht gesenkt werden sollte, werden die bereits laufenden Renten von den Beiträgen der aktiven Generation bezahlt werden müssen. Das ist nicht in Ordnung. Das ist Beitragsklau!