bookmark_borderBVG-Revision 2021 und BVG-Revision 2023 – Beurteilung der vorgeschlagenen Modelle

Wir haben in die letztes Jahr analysierten und hier im Oktober 2020 publizierten Modelle die ab 1.1.2021 gültigen BVG-Parameter eingebaut.

Das Centre Patronal, Lausanne, hat im September 2020 ein Modell publiziert für ‚eine nachhaltige, moderne und soziale Reform der Altersvorsorge‘. Wir beurteilen den Teil ‚Berufliche Vorsorge BVG‘ dieses Modelles im Hinblick auf eine eventuelle Überführung ins Gesetz als verbindlicher minimaler BVG-Vorsorgeplan.

Lesen Sie die  Studie Modell Centre Patronal 2020

Wir beurteilen weiter das 2019 vorgeschlagene Modell des Schweizerischen Gewerbeverbandes.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell Gewerbeverband 2019

Wir analysieren den Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften von 2019, welcher inzwischen praktisch unverändert zum neuen Gesetzesvorschlag des Bundesrates wurde.

Rufen Sie es auf unter  Der neue Gesetzesvorschlag

Wir haben einen Vergleich angestellt zwischen dem Modell des Centre Patronal 2020 und dem Vorschlag des Gewerbeverbandes 2019 und dem Vorschlag der Arbeitgeber und Gewerkschaften 2019.

Rufen Sie sie auf unter  Vergleich der drei Vorschläge

Wir beurteilen im weiteren das Modell ASIP.

Rufen Sie das weiterentwickelte Modell des Schweizerischen Pensionskassenverbandes ASIP Mittelweg auf mit  Das Modell ASIP Mittelweg

Wir beurteilen das im 2020 vorgeschlagene Modell der Bürgerlichen Alternative, welches auf die Einführung einer systemfremden Mini-AHV nach Umlageverfahren verzichtet.

Rufen Sie es auf mit  Das Modell SGV/Allianz

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Und hier noch der heute geltende BVG-Minimalplan.

Wir zeigen darin auf, wie im BVG-Minimum die verlängerte Lebenserwartung und die niedrigere Verzinsung durch höhere Beiträge kompensiert werden können. So wie dies von den umhüllenden Vorsorgeeinrichtungen praktiziert wird (für ca. 80% der nach BVG-Versicherten).

Rufen Sie den heute geltenden BVG-Minimalplan auf mit  BVG gesetzlicher Minimalplan

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Februar 2021

Der Gesetzgebungsprozess hat begonnen. Der neue Gesetzesvorschlag wurde im Parlament zurückgewiesen. Im Vordergrund steht nun das Modell ‚ASIP Mittelweg‘, das im wesentlichen auf dem Modell ‚ASIP‘ beruht (Abweichung: Altersgutschriften 55-65 16% statt 18%, Umwandlungssatz 6.0 statt 5.8)

Wir zeigen in einer synoptischen Darstellung die Unterschiede von vier Modellen auf. Man beachte das Modell ‚ASIP Mittelweg‘.

Rufen Sie auf  Synoptische Darstellung BVG-Modelle

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Juli 2021

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) hat die BVG-Reform im Juni 2021 durchberaten. Wir analysieren die Ergebnisse, und haben hiezu unser BVG-Modell neu durchgerechnet.

Rufen Sie die Neuberechnung auf mit   Das Modell SGK-N

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BVG Revision 2023

11.12.2023

Wir rechnen erst den derzeit geltenden BVG-Minimalplan. Dies zwecks Vergleichs mit der neuen Gesetzesvorlage vom 17. März 2023. Da der im Gesetz derzeit vorgesehene Rentenumwandlungssatz viel zu hoch ist (6.8), berechnen wir die Renten mit einem realistischen Rentenumwandlungssatz von 5.0. Und ermitteln den zu deren Sicherstellung erforderlichen Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB).

Die mit unserer Modellrechnung ermittelten jährlichen Gesamtkosten CH inkl. UGB im derzeit geltenden BVG-Minimalplan belaufen sich für die 4.5 Mio. BVG-Versicherten auf CHF 32.43 Mia.

Rufen Sie den derzeit geltenden BVG-Minimalplan auf mit   Aktuell geltender BVG-Minimalplan

Die Reform 2023 der beruflichen Vorsorge bringt einen Ausbau der Leistungen im unteren Lohnbereich.

Wir rechnen den neu vorgeschlagenenen BVG-Minimalplan. Auch dieser Plan ist nicht voll durchfinanziert. Er rechnet mit einem Rentenumwandlungssatz von 6.0. Wir rechnen auch hier mit einem realistischen Rentenumwandlungssatz von 5.0 und ermitteln den neu erforderlichen Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB) zur Sicherstellung der Renten. Die so ermittelten realen Kosten sind damit mit den Kosten des derzeit geltenden BVG-Minimalplans vergleichbar.

Die jährlichen Gesamtkosten CH inkl. Rentenumwandlungssatzgarantiebeitrag (UGB) des neu vorgeschlagenen BVG-Minimalplans belaufen sich in unserer Modellrechnung für neu 4.6 Mio. BVG-Versicherte auf CHF 34.92 Mia. Dies ist eine Erhöhung von CHF 2.49 Mia. gegenüber der derzeit geltenden Lösung.

Rufen Sie den neu vorgeschlagenen BVG-Minimalplan auf mit  Neuer BVG-Minimalplan

Die Änderung des Koordinationsabzuges und die Änderung der Beitragsstaffelung führen zu einem starken Ausbau (höhere Renten) für die unteren Einkommen, und zu einer leichten Senkung der Renten bei den höheren Einkommen. Letzteres wird aber weitgehend ausgeglichen durch die höheren AHV-Renten (siehe die Käppeli-Kurve).

Die Gesetzesvorlage sieht einen Zuschlag zur Altersrente und zur Invalidenrente für Personen der Übergangsgeneration vor. Mit Realisierung in Form einer Mischung von Umlageverfahren und Kapitaldeckungsverfahren. Komplizierte Regelung für eine relativ kleine Zahl von BVG-Versicherten. Wir schlagen vor, eine einfacher zu praktizierende Regelung zu suchen, oder besser auf einen Rentenzuschlag zu verzichten.

Gegen die Gesetzesvorlage wurde das Referendum ergriffen. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Frühjahr 2024 stattfinden, neu vorgesehen im Herbst 2024.

Volksabstimmung vom 22. September 2024

Die höhere Lebenserwartung, und die schlechtere Verzinsung erfordern höhere Beiträge zur Finanzierung der Altersrenten. Für rund 80 % der Pensionskassen Versicherten sind die Vorsorgepläne bereits freiwillig entsprechend angepasst worden, sicher auch mit Berücksichtigung der vielen Teilzeitbeschäftigten.

Wird die Gesetzesvorlage abgelehnt,

dann empfehlen wir den Vorsorgeplan für die 20 % der nach Minimum Versicherten freiwillig anzupassen.

Wird die Gesetzesvorlage angenommen,

dann dürfen sich etwa 95 % der Pensionskassen Versicherten auf zusätzliche jährliche Beiträge freuen, ohne je Leistungen dafür zu erhalten (Umlagefinanzierung des Rentenzuschlags). Dazu Aufbau einer Bürokratie zwecks Inkasso und zwecks Ermittlung des Zuschlags zur Altersrente.

Ka E.